Allgemeine Informationen zu den Austauschbedingungen
Solutronic räumt dem Endkunden, der die Geräte betreibt, für die Wechselrichter ab dem Datum des Kaufs eine Herstellergarantie für die Dauer von 6 Jahren ein. Auf Wunsch kann eine Verlängerung dieser Herstellergarantie bei Ihrem Händler beantragt werden. Nach der Reklamationsannahme entscheidet Solutronic AG nach eigenem Ermessen, wie und wo die Reparatur oder die Nachbesserung erfolgt bzw. ob das defekte Gerät durch ein Austauschgerät ersetzt wird. Es bestehen keine Ansprüche auf eine Vor-Ort-Reparatur, auf ein Austauschgerät und auf Ertragsausfallentschädigungen. Unsere Garantiebedingungen regeln im Einzelnen die Regelungen zu den entsprechenden Garantieleistungen. Sie stehen hier zum Download bereit.
Überprüfungspauschale bei Geräten ohne Fehler
Bei Geräten, die im Rahmen unseres Austauschservice angefordert wurden, aber bei der Überprüfung in unserer Werkstatt keinen Fehler aufweisen, berechnen wir pro Gerät eine Überprüfungspauschale von 100 Euro + MwSt. + Versand. Davon ausgenommen sind Geräte die durch Kundenverschulden oder Überspannungsschäden Schaden genommen haben.
Das defekte Gerät muss spätestens nach 10 Werktagen zur Abholung durch den Paketdienst bereitstehen und geht mit der Annahme des Austauschgerätes in das Eigentum von Solutronic über.
Sollte innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Versendung des Tauschgerätes der defekte Wechselrichter nicht bei Solutronic eingetroffen sein, erfolgt die Rechnungsstellung gemäß Garantiebedingungen.
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